Discussion:
Liveauftritt - wer zahlt GEMA?
(zu alt für eine Antwort)
Juergen Ginkel
2003-09-24 15:41:28 UTC
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Hi,

ist es eigentlich üblich, dass beim Liveauftritt einer Band diese selbst
die GEMA-Gebühr zahlen muss? Ich bin der Meinung, das muss der
Veranstalter übernehmen?!
--
Tschues, Juergen
--
Sport und Spass: --> http://www.die-anderen-nauheim.de
Lutz Bojasch
2003-09-24 16:04:12 UTC
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Post by Juergen Ginkel
Hi,
ist es eigentlich üblich, dass beim Liveauftritt einer Band diese selbst
die GEMA-Gebühr zahlen muss? Ich bin der Meinung, das muss der
Veranstalter übernehmen?!
Hallo
Der Veranstalter zahlt es üblichweise. Der Veranstalter muss so einiges
beantragen bevor es "losgeht", die (pauschale) Gema Gebühr ist noch das
einfachste. Wenn der Euch die Sache aufschwatzen will, kommt da noch
mehr. Besteht unbedingt auf Vorkasse, solche Leute sagen sonst
hinterher: "wisst ihr, wir haben kaum Bier verkauft, ich kann euch nur
die Fahrtkosten ersetzen, tut mir schrecklich leid" ;)
Gruß Lutz
Hubert Barth
2003-09-24 16:12:09 UTC
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Post by Juergen Ginkel
ist es eigentlich üblich, dass beim Liveauftritt einer Band diese selbst
die GEMA-Gebühr zahlen muss? Ich bin der Meinung, das muss der
Veranstalter übernehmen?!
Nein es ist nicht üblich, das ist Sache des Veranstalters. Wenn ihr
selbst der Veranstalter seid sieht das natürlich anders aus.
Manche Clubs sehen die Band als Veranstalter an wenn sie auf Kasse
spielt, in dem Fall unbedingt vorher abklären.

Gruß
--
Hubert Barth
http://www.bigbands.de
Peter Berlau
2003-09-24 16:38:50 UTC
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* Juergen Ginkel [Wed, 24 Sep 2003 17:41:28 +0200] schrieb:
Moin,
Post by Juergen Ginkel
ist es eigentlich üblich, dass beim Liveauftritt einer Band diese selbst
die GEMA-Gebühr zahlen muss? Ich bin der Meinung, das muss der
Veranstalter übernehmen?!
afaik ist das Verhandlungssache, i.d.R. ist aber der Veranstalter
hierfür zuständig, bzw. wird hierzu "verdonnert".
Allerdings könntet/solltet ihr ihm eine Liste der von euch gespielten
Stücke geben(ist auch Standard), damit er nicht pauschal für irgendwas
GEMA-Gebühren zahlen muss...

mfG Peter
Stefan Machwirth
2003-09-24 17:12:56 UTC
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Post by Juergen Ginkel
ist es eigentlich üblich, dass beim Liveauftritt einer Band diese selbst
die GEMA-Gebühr zahlen muss? Ich bin der Meinung, das muss der
Veranstalter übernehmen?!
Wer die GEMA zahlt, ist Vertragssache. Wer sich als Band Gigs aussuchen
kann, hat's gut und wird die GEMA wohl nie selbst zahlen müssen. Wer
froh ist, überhaupt auf ein Billing genommen zu werden, wird auch durch
manch andere harte Schule durchmüssen ;-)

Wichtig ist doch nur, ob unter'm Strich etwas rauskommt, was euch
plausibel erscheint. Wenn ihr keinen Cent bekommen sollt und auch noch
GEMA selbst abdrücken dürft, dann unterschreibt einfach nicht. Wenn ihr
zwar GEMA abdrücken müsst, aber der Gig wichtig ist oder Beteiligungen
am Eintritt und/oder Getränkeumsatz unter'm Strich schwarze Zahlen
erwarten lassen: hin und spielen.

GEMA ist aus vielen Gründen wichtig. Unter anderem sieht der
(überkomplizierte und nicht gerade feine) Verteilungsplan der GEMA eine
Berücksichtigung eurer öffentlichen Aufführungen vor. Je mehr ihr
spielt, umso besser ist euer Stand bei der GEMA.

Und denkt immer daran: wenn ihr selbst die GEMA abdrücken müsst, lasst
euch eine qualifizierte Rechnungsaufstellung geben. Darüberhinaus
verpflichtet den Veranstalter *immer* schriftlich, eure eingereichte
Setlist an die GEMA weiterzureichen. Es gibt nämlich viele schwarze
Schafe, die was von GEMA erzählen (aber nie zahlen) und damit dann den
Gagenanteil drücken wollen. Geld zurück bekommt ihr nur, wenn eure Songs
auch wirklich als öffentlich aufgeführt eingereicht werden.

Und noch 'ne Masche: angebliche GEMA-Gebühr auf die Bands aufbürden,
obwohl die Bands ihre Stücke überhaupt nicht der GEMA gemeldet haben.
Gerade Anfänger fallen hier oft rein. Wenn eure Songschreiber keine
GEMA-Mitglieder sind, aber ihr nur eigenen Stoff spielt, ist dieser
GEMA-frei.

Stefan
--
* COMPLEX RANGE: another kind of metal!
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www.complex-range.de
www.blueroom-tonstudio.de
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Hubert Barth
2003-09-24 17:33:44 UTC
Permalink
Post by Stefan Machwirth
Und noch 'ne Masche: angebliche GEMA-Gebühr auf die Bands aufbürden,
obwohl die Bands ihre Stücke überhaupt nicht der GEMA gemeldet haben.
Gerade Anfänger fallen hier oft rein. Wenn eure Songschreiber keine
GEMA-Mitglieder sind, aber ihr nur eigenen Stoff spielt, ist dieser
GEMA-frei.
Dann darf aber kein einziges Cover im Programm sein.

Gruß
--
Hubert
Erik Hüther
2003-09-24 17:34:17 UTC
Permalink
Post by Hubert Barth
Dann darf aber kein einziges Cover im Programm sein.
Und wenn ein Cover im Programm ist, ansonsten aber nur eigener nicht
gema-pflichtiger Stoff gespielt wird?

Gruß Erik
--
Bauernregel No. XVI:
Wenn der Knecht zum Waldrand wetzt,
ist das Oertchen schon besetzt.
----+|+---- http://www.Ostertaler.de ----+|+----
Peter Berlau
2003-09-24 17:41:53 UTC
Permalink
Post by Erik Hüther
Post by Hubert Barth
Dann darf aber kein einziges Cover im Programm sein.
Und wenn ein Cover im Programm ist, ansonsten aber nur eigener nicht
gema-pflichtiger Stoff gespielt wird?
mach 'ne Liste aller, bzw. des gecoverten Songs, reiche diese ein, oder
gib sie dem Veranstalter, wenn er die GEMA-Angelegenheit übernimmt.
Das schützt vor "pauschal-GEMA" und ist für GEMA und euch ok

mfG Peter
Andreas Born
2003-09-24 23:17:31 UTC
Permalink
Post by Peter Berlau
mach 'ne Liste aller, bzw. des gecoverten Songs, reiche diese ein,
oder gib sie dem Veranstalter, wenn er die GEMA-Angelegenheit
übernimmt. Das schützt vor "pauschal-GEMA" und ist für GEMA und euch
Wie streng hält es die GEMA eigentlich mit Hobbymusikern und
semi-Prof's?

Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit ein paar
Liedchen hinklimpert, natürlich ohne Gesang und keineswegs fehlerfrei -
kann mir nicht vorstellen, daß man hierfür schon GEMA Gebühren abführen
muß..?

Wie sieht es aus, wenn man als einigermaßen versierter Klavierspieler
mal hier und da den ein oder anderen Song rein instrumental zum besten
gibt, oder ein Stück als Improvisationsvorlage verwendet?

Ist letzteres ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt erlaubt?


Viele Grüße,
Andreas
Erik Hüther
2003-09-24 23:44:07 UTC
Permalink
Wie sieht es aus, wenn man als einigermaáen versierter Klavierspieler
mal hier und da den ein oder anderen Song rein instrumental zum besten
gibt, oder ein Stck als Improvisationsvorlage verwendet?
Ist letzteres ohne Zustimmung des Urhebers berhaupt erlaubt?
Meinem unmaßgeblichen Rechtsempfinden nach: ja. Eine Improvisation über
ein Stück ist ja auch nur eine Form der Interpretation, und sobald man
ein Stück covert, wird es eine Interpretation, die mehr oder weniger nah
am Original sein kann.
Ob man für eine recht freie Improvisation über ein Stück für dieses Stück
dann GEMA zu zahlen hat, weiß ich allerdings nicht. Ich denke jedoch
schon.

Gruß Erik
Hubert Barth
2003-09-25 00:11:59 UTC
Permalink
Post by Andreas Born
Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit ein paar
Liedchen hinklimpert, natürlich ohne Gesang und keineswegs fehlerfrei -
kann mir nicht vorstellen, daß man hierfür schon GEMA Gebühren abführen
muß..?
Ich denke nicht daß die GEMA solche Bagatellfälle verfolgt, zumal
solche "Einlagen" ja in der Regel ohne Eintritt gegeben werden.

Gruß
--
Hubert Barth
http://www.bigbands.de
Erhard Schwenk
2003-09-25 17:43:27 UTC
Permalink
Post by Hubert Barth
Post by Andreas Born
Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit ein paar
Liedchen hinklimpert, natürlich ohne Gesang und keineswegs fehlerfrei -
kann mir nicht vorstellen, daß man hierfür schon GEMA Gebühren abführen
muß..?
Ich denke nicht daß die GEMA solche Bagatellfälle verfolgt, zumal
solche "Einlagen" ja in der Regel ohne Eintritt gegeben werden.
Ich kenne zumindest einen Fall, bei dem ein Dachdecker auf einem
Richtfest a capella ein kleines Lied zum Besten gegeben hat und
tatsächlich von der GEMA belangt wurde.

Inwiefern die GEMA bei Schülervorspielen tatsächlich aktiv wird, ist
schwer zu sagen, aber auch hier hat es AFAIK bereits Fälle gegeben.
Besonders kritisch wirds, wenn dann auch noch Fotokopierte Noten im
Spiel sind.

Es gibt so ein paar Gelegenheiten, die GEMA-frei sind. Beispielsweise
müssen Kirchen für Veranstaltungen der Kirchenmusik keine GEMA zahlen,
das Jugendrotkreuz kann sich von der GEMA befreien lassen und noch so
ein paar Spezialfälle. Außerdem kann man natürlich eine Aufführung in
einer geschlossenen Gesellschaft durchführen, dann werden die GEMA-Sätze
auch niedriger bis nicht vorhanden.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de
K-ITX Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
Heiko Hermann
2003-09-25 19:17:10 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Es gibt so ein paar Gelegenheiten, die GEMA-frei sind. Beispielsweise
müssen Kirchen für Veranstaltungen der Kirchenmusik keine GEMA zahlen,
Definitiv falsch. Es gab vor kurzem Aufruhr, weil die pauschalen
Jahresverträge mit der Kirche von der GEMA aufgehoben wurden. Somit wären
sogar einige Werke aus dem Gesangbuch bei Benutzung im Gottesdienst
meldepflichtig gewesen. Es gab aber anscheinend ein Einlenken von GEMA-Seite
und einen neuen Rahmenvertrag - jedenfalls mit evang. und kath. Kirche in
Bayern.

Heiko
--
Ich bin gar nicht da
Ole Hesprich
2003-09-25 20:55:56 UTC
Permalink
Post by Heiko Hermann
Post by Erhard Schwenk
Es gibt so ein paar Gelegenheiten, die GEMA-frei sind. Beispielsweise
müssen Kirchen für Veranstaltungen der Kirchenmusik keine GEMA zahlen,
Definitiv falsch. Es gab vor kurzem Aufruhr, weil die pauschalen
Jahresverträge mit der Kirche von der GEMA aufgehoben wurden.
Auch nicht richtig: das waren die Verträge mit der
VG-Musikedition. Das hätte zur Folge gehabt, dass für die
Aufführung von bestimmten Werken (z.B das WO von Camille
Saint-Saens) Gebühren bezahlt werden müssten, da die
entsprechenden Notenausgaben bei der VG-Musikedition unter Schutz
stehen. Die GEMA-Verträge waren nicht betroffen.

Die Rahmenverträge mit der VG-Musikedition wurden aber inzwischen
neu abgeschlossen.

Grüße, Ole
--
Ole "MrPipe" Hesprich * www.hesprich.de * www.kantorei-noten.de
Beat Bucher
2003-09-26 05:51:58 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Es gibt so ein paar Gelegenheiten, die GEMA-frei sind. Beispielsweise
müssen Kirchen für Veranstaltungen der Kirchenmusik keine GEMA zahlen,
Ist mindestens hier (Schweiz) definitiv nicht so. Es ist zwar die SUISA
und nicht die GEMA, aber die KIrchgemeinden bezahlen eine Pauschale und
liefern jeweils Ende Jahr die Daten der Aufführungen ab.


Gruss: Beat
Andreas Born
2003-10-01 23:05:43 UTC
Permalink
Post by Hubert Barth
Post by Andreas Born
Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit ein paar
Liedchen hinklimpert, natürlich ohne Gesang und keineswegs
fehlerfrei - kann mir nicht vorstellen, daß man hierfür schon GEMA
Gebühren abführen muß..?
Ich denke nicht daß die GEMA solche Bagatellfälle verfolgt, zumal
solche "Einlagen" ja in der Regel ohne Eintritt gegeben werden.
Das schon.
Im Prinzip geht es um die Idee, Veranstaltungen zu organisieren, bei
der -ähnlich wie bei den "open mikes" in den USA- jeder mal auf die
Bühne darf. Wenn man das natürlich mit GEMA-Gebühren verbunden ist, geht
der gemeinnützige Charakter verloren (und damit auch die Idee der
Vereinsgründung)...

Oder denkt Ihr, daß man genug (zahlende) Mitglieder findet, um dies zu
finanzieren?

Viele Grüße,
Andreas
Hubert Barth
2003-10-02 00:54:28 UTC
Permalink
Post by Andreas Born
Post by Hubert Barth
Ich denke nicht daß die GEMA solche Bagatellfälle verfolgt, zumal
solche "Einlagen" ja in der Regel ohne Eintritt gegeben werden.
Das schon.
Im Prinzip geht es um die Idee, Veranstaltungen zu organisieren, bei
der -ähnlich wie bei den "open mikes" in den USA- jeder mal auf die
Bühne darf. Wenn man das natürlich mit GEMA-Gebühren verbunden ist, geht
der gemeinnützige Charakter verloren (und damit auch die Idee der
Vereinsgründung)...
Wieso das?
Post by Andreas Born
Oder denkt Ihr, daß man genug (zahlende) Mitglieder findet, um dies zu
finanzieren?
Frag doch einfach mal direkt bei der GEMA nach was sowas kosten würde.

Gruß
--
Hubert Barth
http://www.bigbands.de
Jörn Hänsch
2003-10-02 06:41:56 UTC
Permalink
Post by Andreas Born
Post by Hubert Barth
Ich denke nicht daß die GEMA solche Bagatellfälle verfolgt, zumal
solche "Einlagen" ja in der Regel ohne Eintritt gegeben werden.
Das schon.
Im Prinzip geht es um die Idee, Veranstaltungen zu organisieren, bei
der -ähnlich wie bei den "open mikes" in den USA- jeder mal auf die
Bühne darf. Wenn man das natürlich mit GEMA-Gebühren verbunden ist, geht
der gemeinnützige Charakter verloren (und damit auch die Idee der
Vereinsgründung)...
Nur mal ein kleines Beispiel: Die letzte KiMu als Benefizkonzerrt mit
knapp 100 Zuhörern hat grade mal 16,69 EUR Gema gekostet - ich denke,
daß das nicht zu viel ist ;-)

Angenehmer Nebeneffekt: für meine nächsten 3 Gemapflichtigen
Veranstaltungen in ähnlichen Rahmen (1 Woche vorab per Fax angemeldet,
Progamm per E-Mail nachgereicht) habe ich dann gleich überhaupt keine
Rechnung mehr bekommen :-D

Anscheinend sind "kleine Fische" doch ziemlich uninteressant für die -
verlassen würde ich mich allerdings nicht drauf.

Jörn
--
www.dooferorganist.de -> private Selbstdarstellungsseite
www.kirchenmugge.de -> die Seite zum ultimativen drmm-Treffen!
www.drm-machen.de -> FAQ von drmm
Erhard Schwenk
2003-10-02 06:47:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Born
Post by Hubert Barth
Post by Andreas Born
Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit ein paar
Liedchen hinklimpert, natürlich ohne Gesang und keineswegs
fehlerfrei - kann mir nicht vorstellen, daß man hierfür schon GEMA
Gebühren abführen muß..?
Wie bereits gesagt: man muß.
Post by Andreas Born
Post by Hubert Barth
Ich denke nicht daß die GEMA solche Bagatellfälle verfolgt, zumal
solche "Einlagen" ja in der Regel ohne Eintritt gegeben werden.
Es gibt bei der GEMA extra Preiskategorien für Veranstaltungen ohne
Eintritt. Schon daran kann man erkennen, daß sie auch für sowas durchaus
Geld erwartet. Wie hart das verfolgt wird, ist sehr Einzelfallabhängig.
Post by Andreas Born
Das schon.
Im Prinzip geht es um die Idee, Veranstaltungen zu organisieren, bei
der -ähnlich wie bei den "open mikes" in den USA- jeder mal auf die
Bühne darf. Wenn man das natürlich mit GEMA-Gebühren verbunden ist, geht
der gemeinnützige Charakter verloren (und damit auch die Idee der
Vereinsgründung)...
Ihr werdet auf jeden Fall GEMA-Gebühren zahlen müssen. Wie viel, kann
Dir sicher die GEMA auf Anfrage sagen. Wenn Ihr als Verein zu einem
größeren Verband gehören würdet, gäbe es da evtl. Rahmenverträge mit
Nachlässen.
Post by Andreas Born
Oder denkt Ihr, daß man genug (zahlende) Mitglieder findet, um dies zu
finanzieren?
Versuch, es über Bewirtungsgelder oder Spenden zu finanzieren. Das
sollte im Normalfall klappen. So superhoch sind die GEMA-Gebühren bei
Veranstaltungen mit freiem Eintritt auch nicht.
--
Erhard Schwenk

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K-ITX Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
verner
2003-10-02 15:00:35 UTC
Permalink
grundsätzlich zahlt der veranstalter die gema
also nicht selber als veranstalter auftreten...
locations, die öfter konzerte checken müssen sowieso zahlen
eigentlich auch dann wenn nur ein radio (cd,plattenspieler...) läuft
der (regelmässige) veranstalter hat in den meisten fällen einen deal mit der
gema
und zahlt pauschal für alle veranstaltungen

in österreich ist die band dafür zuständig ein "programm" an die akm (gema
in ö-land)
zu schicken, damit die dann abrechnen können was die komponisten,
textautoren ,.... bekommen
wird in deutschland ähnlich sein, im zweifelsfall solltest du bei der gema
anfragen
wie das in deinem fall genau ist ...

hoffe ich hab keinen blödsinn erzählt

grüsse gecko

www.decay.at
Andrew Morgan
2003-09-25 14:58:13 UTC
Permalink
Post by Andreas Born
Wie streng hält es die GEMA eigentlich mit Hobbymusikern und
semi-Prof's?
13tes Gebot: Ihr solltet euch nicht erwischen lassen.
Post by Andreas Born
Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit
Alles, was öffentliche Aufführung ist, ist GEMA-Pflichtig, egal wie gut
oder schlecht die Aufführung ist.
Post by Andreas Born
ein paar
Liedchen hinklimpert, natürlich ohne Gesang und keineswegs fehlerfrei -
kann mir nicht vorstellen, daß man hierfür schon GEMA Gebühren abführen
muß..?
Soll schon.
Post by Andreas Born
Wie sieht es aus, wenn man als einigermaßen versierter Klavierspieler
mal hier und da den ein oder anderen Song rein instrumental zum besten
gibt, oder ein Stück als Improvisationsvorlage verwendet?
Ist letzteres ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt erlaubt?
Erlaubt ja- Kein mensch kann mri daran hindern, Coevrs oder gar
improvisationen zu spielen, Die GEMA kannn aber Geld für verlangen. In
der Praxis ist es so, dass gerade bei kleinkunst die
kontrollmöglichkieten fehlen. Am besten sind kleinschuppen, die ein
Jahrespauschale abführen, da hat man seine ruhe.

andy M
Andreas Born
2003-10-01 23:11:25 UTC
Permalink
Post by Andrew Morgan
13tes Gebot: Ihr solltet euch nicht erwischen lassen.
*lol* :-)
Post by Andrew Morgan
Post by Andreas Born
Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit
Alles, was öffentliche Aufführung ist, ist GEMA-Pflichtig, egal wie
gut oder schlecht die Aufführung ist.
Das habe ich befürchtet :-(


Viele Grüße,
Andreas
Erhard Schwenk
2003-09-25 17:40:10 UTC
Permalink
Post by Andreas Born
Post by Peter Berlau
mach 'ne Liste aller, bzw. des gecoverten Songs, reiche diese ein,
oder gib sie dem Veranstalter, wenn er die GEMA-Angelegenheit
übernimmt. Das schützt vor "pauschal-GEMA" und ist für GEMA und euch
Wie streng hält es die GEMA eigentlich mit Hobbymusikern und
semi-Prof's?
In der Regel nehmen die das auch da ziemlich genau. Würde auch schwierig
- die meisten Musikvereine sind praktisch reine
Hobbymusiker-Gemeinschaften, da steht außer dem Dirigenten (und auch das
ist nicht selten ein Laie mit C3-Ausbildung oder dergleichen) höchstens
noch ein Solist als Profi auf der Bühne.
Post by Andreas Born
Wenn der Musikschüler mal irgendwo in der Öffentlichkeit ein paar
Liedchen hinklimpert, natürlich ohne Gesang und keineswegs fehlerfrei -
kann mir nicht vorstellen, daß man hierfür schon GEMA Gebühren abführen
muß..?
Doch, muß man. Definitiv.
Post by Andreas Born
Wie sieht es aus, wenn man als einigermaßen versierter Klavierspieler
mal hier und da den ein oder anderen Song rein instrumental zum besten
gibt, oder ein Stück als Improvisationsvorlage verwendet?
Improvisieren dürfte erlaubt sein, da da ja Du selbst der Urheber bist.
Sobald ein Komponist, Bearbeiter oder Verleger ins Spiel kommt, der
GEMA-Mitglied ist, mußt Du ansonsten zahlen. GEMA-frei sind Werke von
Komponisten, die nicht Mitglied der GEMA sind (eher selten, aber
durchaus existent) und Werke von Komponisten, die länger als 70 Jahre
tot sind. Aber vorsicht: wenn ein Bearbeiter, Arrangeur oder Verleger
mit im Boot sitzt, gilt für diesen dasselbe.

Das heißt, eine Bearbeitung einer Bach'schen Fuge für Glasharfe, die um
1980 von einem GEMA-Mitglied geschrieben und dann verlegt wurde, ist
durchaus GEMA-Pflichtig. Du darfst aber die Bach'sche Urschrift selbst
bearbeiten und dann aufführen.
Post by Andreas Born
Ist letzteres ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt erlaubt?
Selbst wenn man es verbieten wollte, dürfte das ziemlich unmöglich zu
kontrollieren/einzufordern sein, wenn nicht grad einer "Auswendig
spielen" als Improvisation verkaufen will.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de
K-ITX Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
Andreas Born
2003-10-01 23:31:35 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Post by Andreas Born
Wie streng hält es die GEMA eigentlich mit Hobbymusikern und
semi-Prof's?
In der Regel nehmen die das auch da ziemlich genau. Würde auch
schwierig - die meisten Musikvereine sind praktisch reine
Hobbymusiker-Gemeinschaften, da steht außer dem Dirigenten (und auch
das ist nicht selten ein Laie mit C3-Ausbildung oder dergleichen)
höchstens noch ein Solist als Profi auf der Bühne.
Naja, m.E. ist es trotzdem ein Unterschied, ob ein einzelner spielt,
oder eine Gruppe, in der zumindest einer professionelle Anleitung geben
kann ;-)
Post by Erhard Schwenk
Post by Andreas Born
Wie sieht es aus, wenn man als einigermaßen versierter Klavierspieler
mal hier und da den ein oder anderen Song rein instrumental zum
besten gibt, oder ein Stück als Improvisationsvorlage verwendet?
Improvisieren dürfte erlaubt sein, da da ja Du selbst der Urheber
bist. Sobald ein Komponist, Bearbeiter oder Verleger ins Spiel kommt,
der GEMA-Mitglied ist, mußt Du ansonsten zahlen. GEMA-frei sind Werke
von Komponisten, die nicht Mitglied der GEMA sind (eher selten, aber
durchaus existent) und Werke von Komponisten, die länger als 70 Jahre
tot sind. Aber vorsicht: wenn ein Bearbeiter, Arrangeur oder Verleger
mit im Boot sitzt, gilt für diesen dasselbe.
Verstehe. Also werd ich im Einzelfall mal beim Verleger/Komponisten brav
nachfragen, ob ich das verwenden darf. :-)
Post by Erhard Schwenk
Post by Andreas Born
Ist letzteres ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt erlaubt?
Selbst wenn man es verbieten wollte, dürfte das ziemlich unmöglich zu
kontrollieren/einzufordern sein, wenn nicht grad einer "Auswendig
spielen" als Improvisation verkaufen will.
Das ist klar ;-))

Anderer Fall: Manchmal meint der Zuhörer, anhand einiger weniger
Akkordfolgen eine "Vorlage" zu erkennen, auch wenn der Komponist besten
Wissens nach kein Stück "kopiert" hat und die Meldoie/Harmonie wirklich
selbst erstellt hat. Kann es hierbei Probleme geben? (Es geht mit
keineswegs um Tricks, sondern um den Fall, daß ein Zuhörer meinte, er
"kenne das Stück irgendwoher").


Viele Grüße,
Andreas
Erhard Schwenk
2003-10-02 06:51:44 UTC
Permalink
Post by Andreas Born
Post by Erhard Schwenk
Post by Andreas Born
Wie streng hält es die GEMA eigentlich mit Hobbymusikern und
semi-Prof's?
In der Regel nehmen die das auch da ziemlich genau. Würde auch
schwierig - die meisten Musikvereine sind praktisch reine
Hobbymusiker-Gemeinschaften, da steht außer dem Dirigenten (und auch
das ist nicht selten ein Laie mit C3-Ausbildung oder dergleichen)
höchstens noch ein Solist als Profi auf der Bühne.
Naja, m.E. ist es trotzdem ein Unterschied, ob ein einzelner spielt,
oder eine Gruppe, in der zumindest einer professionelle Anleitung geben
kann ;-)
Für die GEMA nur am Rande. Auch für Schülervorspiele wollen die in der
Regel Geld haben. Übrigens gibt es durchaus Laien-Ensembles, die ohne
Profi auf der Bühne stehen - z.B. kleine Spielgruppen, die ohne Dirigent
auftreten. Da leitet der Lehrer dann nur die Probenarbeit (und auch das
macht da dann nicht selten ein Laie).
Post by Andreas Born
Post by Erhard Schwenk
Post by Andreas Born
Wie sieht es aus, wenn man als einigermaßen versierter Klavierspieler
mal hier und da den ein oder anderen Song rein instrumental zum
besten gibt, oder ein Stück als Improvisationsvorlage verwendet?
Improvisieren dürfte erlaubt sein, da da ja Du selbst der Urheber
bist. Sobald ein Komponist, Bearbeiter oder Verleger ins Spiel kommt,
der GEMA-Mitglied ist, mußt Du ansonsten zahlen. GEMA-frei sind Werke
von Komponisten, die nicht Mitglied der GEMA sind (eher selten, aber
durchaus existent) und Werke von Komponisten, die länger als 70 Jahre
tot sind. Aber vorsicht: wenn ein Bearbeiter, Arrangeur oder Verleger
mit im Boot sitzt, gilt für diesen dasselbe.
Verstehe. Also werd ich im Einzelfall mal beim Verleger/Komponisten brav
nachfragen, ob ich das verwenden darf. :-)
Vorsicht: Wenn selbiger GEMA-Mitglied ist, ist das Werk automatisch
GEMA-pflichtig, er kann hat die Rechte via Knebelvertrag pauschal an die
GEMA abgetreten und gar nicht mehr die Möglichkeit, Dir eine
honorarfreie Aufführung zu erlauben. Selbst wenn er das möchte.
Post by Andreas Born
Post by Erhard Schwenk
Post by Andreas Born
Ist letzteres ohne Zustimmung des Urhebers überhaupt erlaubt?
Selbst wenn man es verbieten wollte, dürfte das ziemlich unmöglich zu
kontrollieren/einzufordern sein, wenn nicht grad einer "Auswendig
spielen" als Improvisation verkaufen will.
Das ist klar ;-))
Anderer Fall: Manchmal meint der Zuhörer, anhand einiger weniger
Akkordfolgen eine "Vorlage" zu erkennen, auch wenn der Komponist besten
Wissens nach kein Stück "kopiert" hat und die Meldoie/Harmonie wirklich
selbst erstellt hat. Kann es hierbei Probleme geben? (Es geht mit
keineswegs um Tricks, sondern um den Fall, daß ein Zuhörer meinte, er
"kenne das Stück irgendwoher").
Normalerweise nicht. Es müßte schon schlüssig dargelegt werden, daß man
eine Werkvorlage kopiert hat. Theoretisch ist frei erfinden erlaubt,
auch wenn dabei zufällig der neueste Santana-Hit rauskommt. Nur wird es
in der Praxis schwierig, hier eine "Clean-Room-Implementation" glaubhaft
zu machen.
--
Erhard Schwenk

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Beat Bucher
2003-10-02 07:18:24 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Post by Andreas Born
Verstehe. Also werd ich im Einzelfall mal beim Verleger/Komponisten brav
nachfragen, ob ich das verwenden darf. :-)
Vorsicht: Wenn selbiger GEMA-Mitglied ist, ist das Werk automatisch
GEMA-pflichtig, er kann hat die Rechte via Knebelvertrag pauschal an die
GEMA abgetreten und gar nicht mehr die Möglichkeit, Dir eine
honorarfreie Aufführung zu erlauben. Selbst wenn er das möchte.
Er kann ein Gesuch an die GEMA stellen (habe ich hier mit der SUISA auch
gemacht), um in diesem speziellen Fall von GEMA befreit zu werden.

Gruss: Beat
Christian Blohm
2003-10-02 09:34:57 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Erhard Schwenk
Für die GEMA nur am Rande. Auch für Schülervorspiele wollen die in der
Regel Geld haben.
Ist das tatsächlich so? Ich habe von Musikschullehrern gehört, dass
Darbietungen nicht GEMA-pflichtig sind, wenn sie pädagogischen Zweck
haben. Oder handelt es sich da um eine Fehlinformation/-interpretation?

Gruß,
Christian
Joerg W Mittag
2003-10-02 12:44:47 UTC
Permalink
Post by Christian Blohm
Post by Erhard Schwenk
Für die GEMA nur am Rande. Auch für Schülervorspiele wollen die
in der Regel Geld haben.
Ist das tatsächlich so? Ich habe von Musikschullehrern gehört,
dass Darbietungen nicht GEMA-pflichtig sind, wenn sie pädagogischen
Zweck haben. Oder handelt es sich da um eine
Fehlinformation/-interpretation?
[Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt.]

Fuer die Auffuehrungsrechte muss man immer zwei Dinge unterscheiden:
ist die Auffuehrung ueberhaupt erlaubt und wenn sie erlaubt ist,
wieviel muss dafuer gezahlt werden.

Grundsaetzlich ist die Auffuehrung nicht erlaubt, es sei denn
natuerlich mit Genehmigung des Rechteinhabers. Es gibt jedoch
bestimmte Faelle, in denen die Auffuehrung ohne Genehmigung erlaubt
ist, aber natuerlich muss dafuer eine Verguetung gezahlt werden. Und
dann gibt es innerhalb dieser Gruppe noch eine weitere Untergruppe, in
der auch keine Verguetung zu zahlen ist.

Auffuehrung und keine Verguetung, in jedem der folgenden Faelle:
- Jugendhilfe
- Sozialhilfe
- Alten- und Wohlfahrtspflege
- Gefangenenbetreuung
- Schulveranstaltungen
(Hier stellt sich die Frage, was eine "Schule" ist.)

Auffuehrung und Verguetung, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:
- nicht gewinnorientiert
- kein Entgelt
- keine Gage
(Das ist jetzt etwas frei von mir interpretiert, genaueres muesste man
wohl in der Kommentarliteratur nachlesen. Z.B bedeutet
"erwerbsmaessig" "dauerhaft und mit Gewinnerziehlungsabsicht" und dann
ist die Frage, wie es aussieht, wenn kein Gewinn beabsichtigt ist und
trotzdem einer uebrigbleibt. Oder ob "keine besondere Verguetung" auch
den Ersatz der Unkosten der Musiker (Spritgeld o.ae.) ausschliesst
(meiner Meinung nach nicht).)

Auffuehrung nur nach Genehmigung und mit Verguetung:
- Normalfall

Quelle: §52,I UrhG [Oeffentliche Wiedergabe]
| (1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten
| Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters
| dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle
| des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden
| Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe
| ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht
| entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der
| Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für
| Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder
| erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten
| Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die
| Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall
| hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.

jwm
Jörn Hänsch
2003-10-02 23:47:50 UTC
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Post by Christian Blohm
Post by Erhard Schwenk
Für die GEMA nur am Rande. Auch für Schülervorspiele wollen die in der
Regel Geld haben.
Ist das tatsächlich so? Ich habe von Musikschullehrern gehört, dass
Darbietungen nicht GEMA-pflichtig sind, wenn sie pädagogischen Zweck
haben. Oder handelt es sich da um eine Fehlinformation/-interpretation?
Was für reine Schulungszwecke _immer_ erlaubt ist, ist das Kopieren
von Noten! (zumindest auszugsweise - aber wer hält sich schon daran?
*gg*) Aufführen darf man ein Werk aus Kopien allerdings nicht.
(Außer, es gibt entsprechende Pauschalverträge irgendwelcher
Instutionen - ich darf z.B. Kopien im Zusammenhang vom Singen mit der
Gemeinde ganz legal gebrauchen; Vorspiele, Chorsätze etc. allerdings
nicht!)

Für eine öffentliche(!) Aufführung ist IMHO _immer_ GEMA fällig - wenn
man entsprechend geschütze Werke aufführen will. Ausgenommen ist hier
das sog. "große Recht" (betrifft vor allem Musicals etc.), die direkt
mit den Verlagen abgerechnet werden(!).
Bei Schülervorspielen kann man das alles aber meistens umgehen, indem
nicht _öffentlich_, sondern zielgerichtet einlädt (quasi "geschlossene
Gesellschaft").


Die GEMA selbst sieht das natürlich anders - bzw. möchte es gerne
anders sehen ;-) Im Prinzip wäre sogar die Jam-Session der KiMu
GEMA-pflichtig (bei der MKiMu II angefragt!); obwohl ja eigentlich nur
aktive Musiker(!) dabei waren.
Sinngemäß: "Ein Treffen von Musikern zum Zwecks gemeinsamen
Musizierens ist keine nicht-öffentlichte Veranstaltung mehr"
(GEMA-Direktion München am Telefon)

*DAS* lasse man sich mal auf der Zunge zergehen!!!!1
Im Umkehrschluss der Argumentation wäre dann z.B. allerdings auch jede
Coverbandprobe Gema-pflichtig :o}

Allerdings: Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Ist wohl alles auch ein wenig rechtliche Grauzone - macht also
möglichst wenig (öffentlichen!) Wirbel drum, dann wird wahrscheinlich
auch nichts passieren ;-)))

Jö "IANAL" rn
--
www.dooferorganist.de -> private Selbstdarstellungsseite
www.kirchenmugge.de -> die Seite zum ultimativen drmm-Treffen!
www.drm-machen.de -> FAQ von drmm
Stefan Machwirth
2003-09-25 16:00:35 UTC
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Post by Hubert Barth
Post by Stefan Machwirth
Gerade Anfänger fallen hier oft rein. Wenn eure Songschreiber keine
GEMA-Mitglieder sind, aber ihr nur eigenen Stoff spielt, ist dieser
GEMA-frei.
Dann darf aber kein einziges Cover im Programm sein.
Steht doch da, oder hast du bei "eigenen Stoff" nur an illegale
mitgebrachte Substanzen gedacht? ;-)
--
* COMPLEX RANGE: another kind of metal!
BLUE ROOM Tonstudio: die coole Adresse für alle Audio-Arbeiten
www.complex-range.de
www.blueroom-tonstudio.de
2:2454/***@fidonet
Erhard Schwenk
2003-09-25 17:44:53 UTC
Permalink
Post by Stefan Machwirth
Post by Hubert Barth
Post by Stefan Machwirth
Gerade Anfänger fallen hier oft rein. Wenn eure Songschreiber keine
GEMA-Mitglieder sind, aber ihr nur eigenen Stoff spielt, ist dieser
GEMA-frei.
Dann darf aber kein einziges Cover im Programm sein.
Steht doch da, oder hast du bei "eigenen Stoff" nur an illegale
mitgebrachte Substanzen gedacht? ;-)
Die sind ebenfalls GEMA-frei.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de
K-ITX Webhosting - http://webhosting.k-itx.net
Juergen Ginkel
2003-09-24 22:10:52 UTC
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Post by Stefan Machwirth
Wer die GEMA zahlt, ist Vertragssache. Wer sich als Band Gigs aussuchen
kann, hat's gut und wird die GEMA wohl nie selbst zahlen müssen. Wer
froh ist, überhaupt auf ein Billing genommen zu werden, wird auch durch
manch andere harte Schule durchmüssen ;-)
Hi,

erstmal Danke an alle Tippgeber! Ich merke, dass da noch ein bisschen
verhandelt werden muss :-)
Post by Stefan Machwirth
Und noch 'ne Masche: angebliche GEMA-Gebühr auf die Bands aufbürden,
obwohl die Bands ihre Stücke überhaupt nicht der GEMA gemeldet haben.
Gerade Anfänger fallen hier oft rein. Wenn eure Songschreiber keine
GEMA-Mitglieder sind, aber ihr nur eigenen Stoff spielt, ist dieser
GEMA-frei.
Das trifft hier nicht zu, es sind alles gecoverte Lieder.

Tschues, Juergen
--
Sport und Spass: --> http://www.die-anderen-nauheim.de
Stefan Machwirth
2003-09-25 16:01:51 UTC
Permalink
Post by Juergen Ginkel
Post by Stefan Machwirth
Gerade Anfänger fallen hier oft rein. Wenn eure Songschreiber keine
GEMA-Mitglieder sind, aber ihr nur eigenen Stoff spielt, ist dieser
GEMA-frei.
Das trifft hier nicht zu, es sind alles gecoverte Lieder.
Na, dann kostet's aber wirklich Kohle :-)

Stefan
--
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Beat Bucher
2003-09-25 14:06:33 UTC
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Post by Juergen Ginkel
ist es eigentlich üblich, dass beim Liveauftritt einer Band diese selbst
die GEMA-Gebühr zahlen muss? Ich bin der Meinung, das muss der
Veranstalter übernehmen?!
Nach meinen Erfahrungen ist es der Veranstalter.

Gruss: Beat
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